Baumsatzung

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Im Park Carstanjen

In Bonn darf man zwar auf dem eigenen Grundstück beliebig viele Bäumchen pflanzen, doch wenn daraus Bäume geworden sind, greift die Baumsatzung, wenn es um das Fällen der Gewächse geht. Denn der Schutz der Bäume im Stadtgebiet liegt den Stadtvätern (und –müttern) schon seit 1985 am Herzen: Sie sollen wegen ihrer „Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes“ erhalten und gepflegt werden. Laut Satzung stehen danach grundsätzlich alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 Zentimetern – gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden - unter Schutz und dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch beschnitten werden. Die Satzung ist – wie man sich denken kann – nicht unumstritten, verführt sie doch den einen oder anderen Baumbesitzer, dem die Wurzeln die Terrasse anheben oder der Baum das Wohnzimmer verdunkelt, dazu, die Bäume prophylaktisch schon bei 98 bzw. 148 Zentimetern Umfang zu fällen.