Appeltaat

Aus Bonn.wiki
Version vom 28. Oktober 2024, 19:02 Uhr von Wogner (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Wenn im Rheinland von '''Appeltaat''' gesprochen wird, ist Apfelkuchen gemeint. ''Appel'' ist der rheinische Ausdruck für Apfel und ''Taat'' ist angelehnt an Tarte, das französische Wort für Kuchen. == siehe auch == * Rheinische Apfelroute Kategorie: Brauchtum“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wenn im Rheinland von Appeltaat gesprochen wird, ist Apfelkuchen gemeint.

Appel ist der rheinische Ausdruck für Apfel und Taat ist angelehnt an Tarte, das französische Wort für Kuchen.

siehe auch