ARGE Bonn

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Seit Anfang 2005 ist das Sozialgesetzbuch II, wonach die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Leistung zusammengeführt werden, in Kraft. Für Eingliederungs- und Geldleistungen ist also nur noch eine Institution zuständig. Aus diesem Grund haben die Agentur für Arbeit Bonn und die Stadt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet.

Kontakt

  • Rochusstraße 6, 53123 Bonn
  • Telefon: 022885490
  • Email: ARGE-Bonn@arge-sgb2.de
  • Öffnungszeiten: Mo, Di + Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr, Do: 08:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung