ARGE Bonn
Seit Anfang 2005 ist das Sozialgesetzbuch II, wonach die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Leistung zusammengeführt werden, in Kraft. Für Eingliederungs- und Geldleistungen ist also nur noch eine Institution zuständig. Aus diesem Grund haben die Agentur für Arbeit Bonn und die Stadt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet.
Kontakt
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