Akkreditierungsrat (akr)
Öffentlich-rechtliche „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ mit dem gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Die (noch ziemlich junge) Institution sieht in der Erfüllung dieses Auftrags einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre in deutschen Hochschulen. Die Dokumentation dieser Qualität soll wiederum die Anerkennung deutscher Studiengänge sichern und wenn möglich steigern, im Inland wie im Ausland. Dazu zertifiziert die Stiftung u.a. so genannte Akkreditierungsagenturen, legt Regeln und Kriterien für die Akkreditierung fest, informiert die Hochschulen, aber auch die Öffentlichkeit über Ziele und Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren und entwickelt das Akkreditierungssystem so weiter, dass die Hochschulen ihre Verantwortung für die Qualität in Studium und Lehre optimal wahrnehmen können. Bislang (2008) gibt es sechs vom Akkreditierungsrat zertifizierte Agenturen, von denen zwei (AQAS und FIBAA) ebenfalls ihren Sitz in Bonn haben.
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