Berlin-Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Wogner (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Wogner (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
Bei einer im Januar 2025 im Alten Rathaus unterzeichneten Absichtserklärung bekräftigte die Bundesregierung, dass die Stadt Bonn zweites politisches Zentrum in Deutschland bleiben und die Bestimmungen zu Dienstsitz und Verteilung der Beschäftigten in den Bundesbehörden des Berlin-Bonn-Gesetzes weiterhin gelten sollen. Darüber hinaus liege es im gesamtstaatlichen Interesse, die Region Bonn insbesondere als Standort der Cybersicherheit, des Katastrophenschutzes, der Vereinten Nationen und weiterer internationaler Organisationen auszubauen. | Bei einer im Januar 2025 im Alten Rathaus unterzeichneten Absichtserklärung bekräftigte die Bundesregierung, dass die Stadt Bonn zweites politisches Zentrum in Deutschland bleiben und die Bestimmungen zu Dienstsitz und Verteilung der Beschäftigten in den Bundesbehörden des Berlin-Bonn-Gesetzes weiterhin gelten sollen. Darüber hinaus liege es im gesamtstaatlichen Interesse, die Region Bonn insbesondere als Standort der Cybersicherheit, des Katastrophenschutzes, der Vereinten Nationen und weiterer internationaler Organisationen auszubauen. | ||
* vgl. dazu: [https://ga.de/bonn/stadt-bonn/zusatzvereinbarung-bonn-vertrag-rueckt-immer-naeher_aid-125235549 Informationen in ga.de vom 16. März 2025] | * vgl. dazu: [https://ga.de/bonn/stadt-bonn/zusatzvereinbarung-bonn-vertrag-rueckt-immer-naeher_aid-125235549 Informationen in ga.de vom 16. März 2025] | ||
* [https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2025/03/Berlin-Bonn-Gutachten.html Die Studien und Gutachten zur Berlin-Bonn-Zusatzvereinbarung sind unter bmwsb.bund.de abrufbar]. | |||
== Bundesministerien und Bundesbehörden in Bonn == | == Bundesministerien und Bundesbehörden in Bonn == |