Notizen aus Bonn/Rhein-Sieg: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Rat der Stadt Bonn beschließt am 12. Dezember 2024 wichtige Regelungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025. Anstelle eines einheitlichen Hebesatzes gelten jetzt differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Während für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 657 Punkten beschlossen wurde, gilt für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten. | * Der Rat der Stadt Bonn beschließt am 12. Dezember 2024 wichtige Regelungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025. Anstelle eines einheitlichen Hebesatzes gelten jetzt differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Während für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 657 Punkten beschlossen wurde, gilt für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten. | ||
: '''Quelle:''' [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2024/grundsteuerreform-rat-beschliesst-differenzierte-hebesaetze.php Informationen auf bonn.de] | : '''Quelle:''' [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2024/grundsteuerreform-rat-beschliesst-differenzierte-hebesaetze.php Informationen auf bonn.de] | ||
== siehe auch == | == siehe auch == |
Version vom 23. Dezember 2024, 15:56 Uhr
2024
siehe dazu : +++ ga.de/bonn +++ ksta.de/rhein-sieg
+++ radiobonn.de/bonn-su +++ wdr.de/Studio Bonn
Dezember | 2024
- Erneut veranstaltet der Laufladen Bonn den Bonner Silvesterlauf am 31. Dezember 2024. Start ist in Höhe des Rathenauufers/ Ecke Zweite Fährgasse. Der Weg führt am Rhein entlang bis in die Rheinaue. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, entweder am Fünf- oder Zehn-Kilometer-Lauf teilzunehmen.
- Quelle: Informationen auf ga.de
- Der Rat der Stadt Bonn beschließt am 12. Dezember 2024 wichtige Regelungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025. Anstelle eines einheitlichen Hebesatzes gelten jetzt differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Während für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 657 Punkten beschlossen wurde, gilt für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten.
- Quelle: Informationen auf bonn.de