Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen
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Wichtig: In den städtischen Fundbüros landen im Übrigen seit Anfang 2008 auch alle Wertgegenstände, die in den Bussen und Bahnen der [[Stadtwerke Bonn (SWB)]] gefunden wurden; die Stadtwerke unterhalten also kein eigenes Fundbüro mehr. | Wichtig: In den städtischen Fundbüros landen im Übrigen seit Anfang 2008 auch alle Wertgegenstände, die in den Bussen und Bahnen der [[Stadtwerke Bonn (SWB)]] gefunden wurden; die Stadtwerke unterhalten also kein eigenes Fundbüro mehr. | ||
„Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter: http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn | „Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter: http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn | ||
Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. | Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. Fundsachen können nur im Fundbüro Bonn abgeholt werden. | ||
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]]. | Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]]. | ||
Version vom 8. April 2019, 09:03 Uhr
So sagt es der Gesetzgeber: „Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden.“ Wer also etwas findet, wird seinen Fund (gegen einen gesetzlich festgelegten Finderlohn, falls der Verlierer gefunden wird) hier los:
Fundbüro Bonn
- im Stadthaus, Etage P1
- Telefon: 0228772592, Fax: 0228 / 774472
- Email: fundbuero@bonn.de;
Fundbüro Bad Godesberg
- Zimmer 124, Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2-3,
- Telefon: 0228773211, Fax: Fax: 0228 / 774566
- Email: buergeramt.badgodesberg.amt33@bonn.de
Fundbüro Beuel
- Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, Eingangsbene
- Telefon: 0228775129, Fax: 0228 / 774880
- Email: buergeramt.beuel.amt33@bonn.de
Fundbüro Hardtberg
- Rathaus Hardtberg, Zimmer 9, Villemombler Straße 1
- Telefon: 0228776153, Fax: 0228 / 776148
- Email: buergeramt.hardtberg.amt33@bonn.de
Öffnungszeiten für alle Fundbüros: montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Wichtig: In den städtischen Fundbüros landen im Übrigen seit Anfang 2008 auch alle Wertgegenstände, die in den Bussen und Bahnen der Stadtwerke Bonn (SWB) gefunden wurden; die Stadtwerke unterhalten also kein eigenes Fundbüro mehr. „Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter: http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. Fundsachen können nur im Fundbüro Bonn abgeholt werden. Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im Tierheim.