Drachenfelser Ländchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahr 1201 verlieh Erzbischof Wigbold den Gerichtsbezirk Bachheim (heute Niederbachem und Oberbachem) an Burggraf Heinrich von Drachenfels. Dieser hatte auch für die benachbarten kurkölnischen Gerichtsbezirke die Verwaltung inne, die Berkum, Gimmersdorf, Kürrighoven, Ließem, Züllighoven sowie Pissenheim (heute Werthhoven) umfassten. Im Jahr 1402 erweiterte Godart von Drachenfels das Herrschaftsgebiet mit dem Erwerb des Hauses Gudenau in Villip. | Im Jahr 1201 verlieh Erzbischof Wigbold den Gerichtsbezirk Bachheim (heute Niederbachem und Oberbachem) an Burggraf Heinrich von Drachenfels. Dieser hatte auch für die benachbarten kurkölnischen Gerichtsbezirke die Verwaltung inne, die Berkum, Gimmersdorf, Kürrighoven, Ließem, Züllighoven sowie Pissenheim (heute Werthhoven) umfassten. Im Jahr 1402 erweiterte Godart von Drachenfels das Herrschaftsgebiet mit dem Erwerb des Hauses Gudenau in Villip. | ||
== siehe auch == | |||
* [[Burg Gudenau]] | |||
== Weblinks und Quellen == | == Weblinks und Quellen == |
Version vom 27. Oktober 2023, 19:00 Uhr
Das heutige Gemeindegebiet von Wachtberg, eine vulkanisch geprägte Hügellandschaft, wird auch „Drachenfelser Ländchen" genannt.
Die Bezeichnung stammt von den kurkölnischen Burggrafen zu Drachenfels, die ursprünglich auf der anderen Rheinseite auf Burg Drachenfels im rechtsrheinischen Siebengebirge residierten.
Im Jahr 1201 verlieh Erzbischof Wigbold den Gerichtsbezirk Bachheim (heute Niederbachem und Oberbachem) an Burggraf Heinrich von Drachenfels. Dieser hatte auch für die benachbarten kurkölnischen Gerichtsbezirke die Verwaltung inne, die Berkum, Gimmersdorf, Kürrighoven, Ließem, Züllighoven sowie Pissenheim (heute Werthhoven) umfassten. Im Jahr 1402 erweiterte Godart von Drachenfels das Herrschaftsgebiet mit dem Erwerb des Hauses Gudenau in Villip.