CC und CD: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Buchstaben auf (ovalen) Zusatzschildern an den Hecks der Diplomatenfahrzeuge gehörten zu Hauptstadtzeiten zum alltäglichen Anblick im Bonner, vor allem im Bad Godesberger Straßenverkehr. Heute, da nur noch wenige Diplomatische Vertretungen in Bonn präsent sind, werden auch diese Schilder nur noch selten gesichtet. CC steht übrigens für „Corps Consulaire“ und CD für (das höherrangige) „Corps Diplomatique“. Besitzer bzw. Fahrer derart gekennzeichneter Fahrzeuge genossen (und genießen) bestimmte „exterritoriale“ Privilegien – auch sie erhielten z.B. als Falschparker sogenannte Knöllchen, mussten diese aber in der Regel nicht bezahlen. | Diese Buchstaben auf (ovalen) Zusatzschildern an den Hecks der Diplomatenfahrzeuge gehörten zu Hauptstadtzeiten zum alltäglichen Anblick im Bonner, vor allem im Bad Godesberger Straßenverkehr. Heute, da nur noch wenige Diplomatische Vertretungen in Bonn präsent sind, werden auch diese Schilder nur noch selten gesichtet. CC steht übrigens für „Corps Consulaire“ und CD für (das höherrangige) „Corps Diplomatique“. Besitzer bzw. Fahrer derart gekennzeichneter Fahrzeuge genossen (und genießen) bestimmte „exterritoriale“ Privilegien – auch sie erhielten z.B. als Falschparker sogenannte Knöllchen, mussten diese aber in der Regel nicht bezahlen. | ||
== siehe auch == | |||
* [[Diplomatische Vertretungen]] | |||
[[Kategorie: Bonn]] | [[Kategorie: Bonn]] |
Aktuelle Version vom 30. August 2023, 16:13 Uhr
Diese Buchstaben auf (ovalen) Zusatzschildern an den Hecks der Diplomatenfahrzeuge gehörten zu Hauptstadtzeiten zum alltäglichen Anblick im Bonner, vor allem im Bad Godesberger Straßenverkehr. Heute, da nur noch wenige Diplomatische Vertretungen in Bonn präsent sind, werden auch diese Schilder nur noch selten gesichtet. CC steht übrigens für „Corps Consulaire“ und CD für (das höherrangige) „Corps Diplomatique“. Besitzer bzw. Fahrer derart gekennzeichneter Fahrzeuge genossen (und genießen) bestimmte „exterritoriale“ Privilegien – auch sie erhielten z.B. als Falschparker sogenannte Knöllchen, mussten diese aber in der Regel nicht bezahlen.