Untere Denkmalbehörde: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Behörde ist zuständig in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege, insbesondere für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen sowie für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommenssteuergesetz. | Die Behörde ist zuständig in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege, insbesondere für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen sowie für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommenssteuergesetz. | ||
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Aktuelle Version vom 16. März 2019, 17:35 Uhr
Die Behörde ist zuständig in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege, insbesondere für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen sowie für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommenssteuergesetz.
Weblink: www.bonn.de