Appeltaat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bonn.wiki
Wogner (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Wogner (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Wenn im Rheinland von '''Appeltaat''' gesprochen wird, ist Apfelkuchen gemeint.
Wenn im Rheinland von '''Appeltaat''' gesprochen wird, ist Apfelkuchen gemeint.


''Appel'' ist der rheinische Ausdruck für Apfel und ''Taat'' ist angelehnt an Tarte, das französische Wort für Kuchen.
''Appel'' ist der rheinische Ausdruck für Apfel und ''Taat'' ist - angelehnt an Tarte - das französische Wort für Kuchen.


== siehe auch ==
== siehe auch ==

Aktuelle Version vom 28. Oktober 2024, 19:40 Uhr

Wenn im Rheinland von Appeltaat gesprochen wird, ist Apfelkuchen gemeint.

Appel ist der rheinische Ausdruck für Apfel und Taat ist - angelehnt an Tarte - das französische Wort für Kuchen.

siehe auch