Rheinprovinz: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte am 9. Juni 1815 wurde die Zuordnung des Rheinlands zu Preußen völkerrechtlich besiegelt. | Mit der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte am 9. Juni 1815 wurde die Zuordnung des Rheinlands zu Preußen völkerrechtlich besiegelt. | ||
Auch [[Bonn]] ging an Preußen. Die nun preußische Bürgermeisterei Bonn, eine aus mehreren Gemeinden zusammengesetzte Verwaltungseinheit, wurde 1816 zum Landkreis Bonn im Regierungsbezirk Köln in der Rheinprovinz, Bonn wurde Kreisstadt und nahm eine beträchtliche Entwicklung auf. | |||
Die Rheinprovinz war eine der Provinzen, die vom 22. Juni 1822 bis zur Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg bestand. Sie gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Koblenz, Köln und Trier. | Die Rheinprovinz war eine der Provinzen, die vom 22. Juni 1822 bis zur Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg bestand. Sie gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Koblenz, Köln und Trier. |