Cannabisgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen. Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen. Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.


Während der Konsum legalisiert wurde, ist dies beim Erwerb und Anbau nicht der Fall. Hier sieht eine Teillegalisierung den Eigenanbau nur bis zu einer gewissen Menge vor und ansonsten den Erwerb lediglich in sogenannten Anbauvereinigungen, wo ab dem 1. Juli 2024 Cannabis in den gesetzlich zugelassenen Mengen und nur an Mitglieder zum Eigenkonsum ausgegeben werden darf.
Während der Konsum legalisiert wurde, ist dies beim Erwerb und Anbau nicht der Fall. Hier sieht eine Teillegalisierung den Eigenanbau nur bis zu einer gewissen Menge vor und ansonsten den Erwerb lediglich in sogenannten Anbauvereinigungen, wo ab dem 1. Juli 2024 Cannabis in den gesetzlich zugelassenen Mengen und nur an Mitglieder zum Eigenkonsum ausgegeben werden darf. Auch in Bonn wurden Anbauvereinigungen gegründet.


== Weblinks und Quellen ==
== Weblinks und Quellen ==

Aktuelle Version vom 22. April 2024, 13:31 Uhr

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. 

Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen. Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Während der Konsum legalisiert wurde, ist dies beim Erwerb und Anbau nicht der Fall. Hier sieht eine Teillegalisierung den Eigenanbau nur bis zu einer gewissen Menge vor und ansonsten den Erwerb lediglich in sogenannten Anbauvereinigungen, wo ab dem 1. Juli 2024 Cannabis in den gesetzlich zugelassenen Mengen und nur an Mitglieder zum Eigenkonsum ausgegeben werden darf. Auch in Bonn wurden Anbauvereinigungen gegründet.

Weblinks und Quellen