Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Oktober 2019, 11:14 Uhr
So sagt es der Gesetzgeber: „Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden.“ Wer also in Bonn und Umgebung etwas findet, wird seinen Fund hier los (und hat die Chance auf einen gesetzlich festgelegten Finderlohn):
Fundbüro Bonn
- Im Stadthaus, Etage P1, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
- Telefon: 0228 772592
- Fax: 0228 774472
- Email: fundbuero@bonn.de
Öffnungszeiten: montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Wichtig: In den städtischen Fundbüros landen im Übrigen seit Anfang 2008 auch alle Wertgegenstände, die in den Bussen und Bahnen der Stadtwerke Bonn (SWB) gefunden wurden; die Stadtwerke unterhalten also kein eigenes Fundbüro mehr.
„Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter: http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn
Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. Fundsachen können nur im Fundbüro Bonn abgeholt werden.
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im Tierheim.