ARGE Bonn: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit Anfang 2005 ist das Sozialgesetzbuch II, wonach die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Leistung zusammengeführt werden, in Kraft. Für Eingliederungs- und Geldleistungen ist also nur noch eine Institution zuständig. Aus diesem Grund haben die [[Agentur für Arbeit]] Bonn und die Stadt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet.
Seit Anfang 2005 ist das Sozialgesetzbuch II, wonach die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Leistung zusammengeführt werden, in Kraft. Für Eingliederungs- und Geldleistungen ist also nur noch eine Institution zuständig. Aus diesem Grund haben die [[Agentur für Arbeit]] Bonn und die Stadt Bonn eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet.
 
Das Jobcenter Bonn wurde von der Agentur für Arbeit und der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II als eine gemeinsame Einrichtung gegründet. Gesteuert wird das Jobcenter Bonn von einer sogenannten Trägerversammlung, deren Mitglieder dieser Trägerversammlung von der Agentur für Arbeit und der Bundesstadt Bonn benannt werden.


==== Kontakt ====
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Version vom 3. Mai 2023, 20:50 Uhr

Seit Anfang 2005 ist das Sozialgesetzbuch II, wonach die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Leistung zusammengeführt werden, in Kraft. Für Eingliederungs- und Geldleistungen ist also nur noch eine Institution zuständig. Aus diesem Grund haben die Agentur für Arbeit Bonn und die Stadt Bonn eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet.

Das Jobcenter Bonn wurde von der Agentur für Arbeit und der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II als eine gemeinsame Einrichtung gegründet. Gesteuert wird das Jobcenter Bonn von einer sogenannten Trägerversammlung, deren Mitglieder dieser Trägerversammlung von der Agentur für Arbeit und der Bundesstadt Bonn benannt werden.

Kontakt

  • Rochusstraße 6, 53123 Bonn
  • Telefon: 022885490
  • Email: ARGE-Bonn@arge-sgb2.de
  • Öffnungszeiten: Mo, Di + Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr, Do: 08:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung