1850: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Jahr 1850 bestimmte Preußenkönig Friedrich-Wilhelm IV., dass für die Kreise Bonn, Euskirchen, Rheinbach, Sieg und Waldbröl ein Landgericht mit Sitz in Bonn errichtet werden solle. | * Im Jahr 1850 bestimmte Preußenkönig Friedrich-Wilhelm IV., dass für die Kreise Bonn, Euskirchen, Rheinbach, Sieg und Waldbröl ein [[Landgericht Bonn|Landgericht mit Sitz in Bonn]] errichtet werden solle. | ||
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