Appeltaat: Unterschied zwischen den Versionen
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''Appel'' ist der rheinische Ausdruck für Apfel und ''Taat'' ist angelehnt an Tarte | ''Appel'' ist der rheinische Ausdruck für Apfel und ''Taat'' ist - angelehnt an Tarte - das französische Wort für Kuchen. | ||
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Aktuelle Version vom 28. Oktober 2024, 19:40 Uhr
Wenn im Rheinland von Appeltaat gesprochen wird, ist Apfelkuchen gemeint.
Appel ist der rheinische Ausdruck für Apfel und Taat ist - angelehnt an Tarte - das französische Wort für Kuchen.