Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[1991]] gegründete '''Regionale Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg-Ahrweiler''' – kurz :rak – ist ein freiwilliger Zusammenschluss des [Rhein-Sieg-Kreis|Rhein-Sieg-Kreises], der [[Stadt Bonn]] und des [[Kreis Ahrweiler |Kreises Ahrweiler]] auf dem Gebiet der räumlichen Planung. Als Bindeglied zwischen der örtlichen kommunalen Planungshoheit der Kommunen und der Regional- und Landesplanung nimmt der :rak eine besondere Position ein.<ref>Quelle: [https://www.kreis-ahrweiler.de/presse.php?lfdnrp=8560 ''Regionaler Arbeitskreis präsentiert sich auf der polis Convention''], Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 23. April 2018</ref>
Der [[1991]] gegründete '''Regionale Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg-Ahrweiler''' – kurz :rak – ist ein freiwilliger Zusammenschluss des [Rhein-Sieg-Kreis|Rhein-Sieg-Kreises], der [[Stadt Bonn]] und des [[Kreis Ahrweiler |Kreises Ahrweiler]] auf dem Gebiet der räumlichen Planung. Als Bindeglied zwischen der örtlichen kommunalen Planungshoheit der Kommunen und der Regional- und Landesplanung nimmt der :rak eine besondere Position ein.<ref>Quelle: [https://www.kreis-ahrweiler.de/presse.php?lfdnrp=8560 ''Regionaler Arbeitskreis präsentiert sich auf der polis Convention''], Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 23. April 2018</ref>


== Siehe auch ==
[[Projekt „NEILA“]]


== Mediografie ==
== Mediografie ==

Version vom 7. Juni 2019, 14:04 Uhr

Der 1991 gegründete Regionale Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg-Ahrweiler – kurz :rak – ist ein freiwilliger Zusammenschluss des [Rhein-Sieg-Kreis|Rhein-Sieg-Kreises], der Stadt Bonn und des Kreises Ahrweiler auf dem Gebiet der räumlichen Planung. Als Bindeglied zwischen der örtlichen kommunalen Planungshoheit der Kommunen und der Regional- und Landesplanung nimmt der :rak eine besondere Position ein.[1]


Siehe auch

Projekt „NEILA“

Mediografie

Weblinks

  1. Quelle: Regionaler Arbeitskreis präsentiert sich auf der polis Convention, Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 23. April 2018