Bis Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts war das Amt des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin (OB) von Bonn ein reines Ehrenamt – wie im restlichen Nordrhein-Westfalen auch. Das jeweilige Stadtoberhaupt wurde bis dato von den Ratsmitgliedern aus ihren Reihen gewählt, die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte führte ein Oberstadtdirektor (in den Landkreisen ein Oberkreisdirektor). Seit einer entsprechenden Reform werden nun die Oberbürgermeister(innen) (und die Landräte) per Direktwahl bestimmt; erreicht in einem ersten Wahlgang keine(r) der Kandidat(inn)en die absolute Mehrheit, wird 14 Tage später eine Stichwahl erforderlich. Seither ist die/ der OB auch Chef(in) der Verwaltung, also hauptberuflich tätig. Das Stadtoberhaupt steht auch dem Stadtrat vor, selbst wenn es kein Mitglied desselben ist.

Altes Rathaus am Markt in Bonn

Bonner OBs

 
Amtsketter des/der Bonner OB. -
Foto: Hans-Dieter Weber.

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